Kein Mitgefühl kann ich für das Hartz-IV-Pärchen aufbringen, welches vom Jobcenter versehentlich 42.748,00 Euro überwiesen bekam (zwei Mal) und nun aufgefordert wurde das Geld zurückzuzahlen. Den irrtümlich Begünstigten droht durch die völlig unerwartete Forderung die Privatinsolvenz, weil sie 33.000 Euro bereits ausgegeben haben. BILD online berichtet über dieses schwere Schicksal.
Dass es sich bei über 40.000 Euro nicht um eine normale Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts handeln kann, dürfte selbst dem gutgläubigsten Empfänger aufgefallen sein. BILD bemüht sich dennoch um Sympathie für die gebeutelte Familie, die seit kurzem in einer nagelneu eingerichteten Wohnung lebt und nun bangen muss, dass ihnen der böse Gerichtsvollzieher alles wieder wegnimmt.
Wie gemein das einst spendable Amt mit dem 21-jährigen Familienvater und Langzeitarbeitslosen in diesem Fall verfährt, ist ein Fall für das Gericht. So haben sich die Opfer nun einen Anwalt genommen, weil es schließlich nicht angehen kann, dass man ihnen das Geld einfach so wieder abbucht, nachdem der Fehler aufgefallen war und jegliche Kontaktversuche und Anhörungstermine fehlschlugen.
Bin ich ein Unmensch, weil ich dem Paar noch eine Anzeige wegen Unterschlagung wünsche?