Eiskaltes Kopfgeld

Auch in diesem Jahr fällt mir wieder auf, dass die Menschen bei vereisten Autoscheiben erst mal den Motor anlassen und dann mit dem Freikratzen beginnen. Das ist nicht ohne Grund verboten (§ 30 StVO) und mir kann keiner erzählen, dass er das nicht weiß. (Mehr Info)

Dabei könnte man dieses Problem so leicht aus der Welt schaffen: Einfach das Bußgeld auf 100 Euro anheben und davon 50 Euro an denjenigen auszahlen, der den Verstoß dokumentiert und meldet.