Elf Jahre fuhr der Mercedes durch Bayern. Er parkte an Straßenrändern, vor Bau- und Supermärkten, in Parkhäusern, nahe Restaurants, Kinos und sonstigen Orten, zu dem sein erster Besitzer ihn fuhr. Innen haben die Jahre der Nutzung Spuren hinterlassen: Der Sitzbezug ist hier und da verschlissen, das Amaturenbrett zeigt Gebrauchsspuren, der Fußraum ebenso. Von außen aber sah man dem Wagen das Alter nicht an: Der Stern stand gerade auf der Haube, der Lack war frei von Beulen und Kratzern. Nach über einem Jahrzent wurde der Mercedes an seinen zweiten Besitzer verkauft und wechselte dadurch vom größten ins kleinste Bundesland. Das war im April 2017. Das Foto enstand im Mai 2017. – Willkommen in Bremen!
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Eiskaltes Kopfgeld
Auch in diesem Jahr fällt mir wieder auf, dass die Menschen bei vereisten Autoscheiben erst mal den Motor anlassen und dann mit dem Freikratzen beginnen. Das ist nicht ohne Grund verboten (§ 30 StVO) und mir kann keiner erzählen, dass er das nicht weiß. (Mehr Info)
Dabei könnte man dieses Problem so leicht aus der Welt schaffen: Einfach das Bußgeld auf 100 Euro anheben und davon 50 Euro an denjenigen auszahlen, der den Verstoß dokumentiert und meldet.