Grüner Punkt & Gelber Sack

Nachdem mir 2013 auffiel, dass die Kunststoffverpackung meines Frischkäses keinen Grünen Punkt trug, fragte ich mich:

Dürfen Verpackungen OHNE Grünen Punkt in den Gelben Sack?

In Bremen ist die Firma Nehlsen für die Abfuhr der Gelben Säcke und Tonnen verantwortlich. Auf ihrer Website (gelb-kommt-an.de) las ich in den FAQ zum Dualen System:

In den „Gelben Sack“ (…) dürfen alle Verkaufsverpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichneten sind.

Werden „Gelbe Säcke“ mit (…) nicht als Verbrauchsverpackung eingesetzten Kunststoffen befüllt (erkennbar am fehlenden Grünen Punkt) kann der „Gelbe Sack“ zur Nachsortierung vom Entsorger liegen gelassen werden.

Danach dürfen Verpackungen OHNE Grünen Punkt NICHT im Gelben Sack entsorgt werden. Angesichts der Tatsache, dass immer weniger Verpackungen den Grünen Punkt tragen und damit immer mehr Wertstoffe im Restmüll landen müssten, konnte mich diese Antwort nicht zufriedenstellen. Nach Rücksprache mit dem DSD (Duales System Deutschland) erfuhr ich, dass die 5. Novelle der Verpackungsverordnung seit 2009 keine Kennzeichnung von Verpackungen mehr vorsieht und außerdem bestimmt, dass nunmehr alle Vertreiber von Verkaufsverpackungen dem dualen System beitreten müssen. – FAZIT:

ALLE Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunst- und Verbundstoffen dürfen in den Gelben Sack.
Nicht nur die mit dem Grünen Punkt.

Dass ausgerechnet das Entsorgungsunternehmen der Gelben Säcke das genaue Gegenteil behauptet war übel. Vor allem weil die FAQ-Seite die Drohung enthielt, dass der Müll vor der Haustür liegen bleibt, wenn Verpackungen ohne Grünen Punkt im Gelben Sack landen. Das kam dem öffentlichen Aufruf gleich, Rohstoffe ohne Grünen Punkt im Restmüll zu entsorgen. Der Umwelt zuliebe sandte ich dem Unternehmen daher am 17.11.2013 eine Mail mit dem Betreff „Bitte dringend FAQ überarbeiten“. In den Wochen darauf passierte nichts. Auch nicht im darauffolgenden Jahr. Erst im Februar 2015, nahm man sich der Überarbeitung der FAQ an. Über 6 Jahre zu spät und über ein Jahr nach meiner Mail. Offenkundig sieht sich die Firma Nehlsen nicht so richtig verantwortlich für die fachgerechte Entsorgung von Verpackungsmüll, durch ordnungsgemäße Aufklärung der BürgerInnen. Anderenfalls hätte man schon früher folgenden Satz auf ihrer Website lesen können:

In den „Gelben Sack“ oder die „Gelbe Tonne“ dürfen alle gebrauchten, restentleerten Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen und nicht aus Glas oder Papier bestehen. Dabei ist es unerheblich, ob die Verpackung mit einem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet ist, oder nicht.

Korrekt.