Klausurvorbereitung

Hannelore Krumpp (K) ist Franchisenehmerin von „Dentalmed“ in Hamburg. Auf einer Radtour durch den Harz verunglückte sie am 1. Mai 1997 auf einer nicht asphaltierten Forststraße vom Brocken hinunter nach Wernigerode schwer. Zu dem Unfall war es gekommen, weil auf einer holprigen Wegstrecke das mit einem sogenannten Schnellspanner gehaltene Vorderrad infolge nicht mehr richtig sitzender Hebelstellung aus der Halterung gesprungen war.

Der Sturz endete für K mit Brüchen des linken Unterarms und des linken Schlüsselbeins, schweren Kopfverletzungen sowie zahlreichen Prellungen und Hautabschürfungen. K wurde 10 Tage lang in einem Krankenhaus in Wernigerode behandelt und mußte anschließend für weitere 14 Tage das Bett in ihrer Hamburger Wohnung unter ärztlicher Aufsicht hüten. Ihr Geschäft mußte K für drei Wochen schließen. In dieser Zeit konnte sie auch die sonst aushilfsweise zu Bruttokosten von 230 DM pro Woche bei ihr tätige Studentin Carolin nicht beschäftigen.

Das von K gefahrene Trekking-Fahrrad wird von dem tschechischen Zweiradhersteller Z in Kladno gefertigt. In die Bundesrepublik eingeführt wird es von dem Zweirad-Großhändler G in Hannover. G vertreibt das Fahrrad mit dem ursprünglichen Markennamen „Kocka“ (Katze) unter dem Handelsnamen „Wildcat“. Geliefert wird das Fahrrad auf Modulbasis, so daß es von den Fahrradhändlern nach Kundenwünschen in unterschiedlicher Ausstattung endmontiert werden muß. K hatte das Fahrrad am 18. Oktober 1996 bei dem Hamburger Fachhändler „Radschlag“ GmbH (R) zum Preis von 1850 DM gekauft. R hatte das Fahrrad nach Wünschen der K angepaßt und montiert.

Nach der für Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr geltenden DIN 79 100 kann bei Verwendung von Naben mit Schnellspannern der Vorderradhalter entfallen. Dessen ungeachtet tauchten in den Jahren 1995/96 in der Fachpresse im Zusammenhang mit Touren- und Testberichten Hinweise auf gefährliche Zwischenfälle bei Fahrrädern der Marken „Kocka“ bzw. „Wildcat“ auf. Vor allem vor robusteren Fahrradtouren war es demnach geboten, Schnellspanner auf die richtige Stellung zu überprüfen. Auch dem bei R für die Technik verantwortlichen Geschäftsführer Martin (M) waren solche Meldungen zu Ohren gekommen; sie hatten ihn aber nicht zu Anweisungen im Hinblick auf die Kundenberatung veranlaßt.

Die mitgelieferte Betriebsanleitung, die von G ins Deutsche, Englische und Französische übersetzt worden ist, enthält keinen Hinweis auf die Notwendigkeit, die richtige Stellung des Spannhebels jeweils vor Fahrtantritt zu überprüfen.

Für Qualitätssicherung und Produktsicherheit im Bereich Fahrrad ist bei G die Vertriebsingenieurin Imke (I) verantwortlich. Sie gehört zugleich einem Arbeitskreis „Zweiradsicherheit“ des DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) an. Dort sind Probleme mit Befestigungshebeln am Vorderrad bereits erörtert worden, konkrete Empfehlungen wurden bisher nicht gefaßt. Bekannt ist, daß andere Hersteller aus Sicherheitsgründen dazu übergegangen sind, bei Schnellspannvorrichtungen Vorderradhalter als Ausfallsicherungen einzubauen. I hatte sich das Thema „Probleme mit dem Schnellspanner“ für die nächste routinemäßige Besprechung mit dem Hersteller in Kladno notiert, war aber aufgrund ihrer Arbeitsüberlastung bei G (sie ist dort allein verantwortlich für Fragen der Produktsicherheit von insgesamt sieben Zweiradherstellern) zu Entscheidungen und Maßnahmen noch nicht gekommen.

Z bestreitet seine Haftung damit, dass seine Konstruktion einschlägigen Normungsanforderungen entspreche und deshalb kein Fehler vorliege. Werde die richtige Stellung des Schnellspannhebels vom Fahrer nicht geprüft, dann werde das Fahrrad nicht bestimmungsgemäß gebraucht; das falle jedoch in die Verantwortung der Kunden. G macht geltend, dass sie lediglich Importeurin und Großhändlerin und deshalb für die Qualität von Konstruktion und Instruktion nicht verantwortlich sei. Das besondere Gefahrenwissen ihrer Mitarbeiterin I könne ihr nicht zugerechnet werden. I verweist auf Überlastung und die nicht abgeschlossene Meinungsbildung der Experten. M und R bestreiten, dass den Fahrradhändler irgendeine produktbezogene Haftung treffen könne.

Welche Ansprüche wird K bzw. ihr Krankenversicherer Euro-Versicherungs AG (EVAG) durchsetzen können?

Wer möchte lösen?

Wer hat überhaupt bis hierhin gelesen?

Regen, Regen, Regen, Sturm

Weil am Morgen eine Klausur im Familien- und Erbrecht auf dem Plan stand, war der Tag per se schon mal kein Highlight meines Lebens. Dass man diesen schlechten Start aber noch toppen konnte, hätte ich nicht gedacht. Leider wurde ich eines Besseren belehrt.

Erstmal brach ein Platzregen über mich herein, als ich gerade unterwegs zur Uni war – mit dem Fahrrad. Durch die heftigen Orkanböen kam das Gute nicht nur von oben, sondern auch von vorn, links und rechts. Natürlich NIE von hinten, denn das hätte ja Rückenwind bedeutet und mich eventuell schneller vorwärts kommen lassen. Es war wie Fahrradfahren im Fitness-Center: Man radelt und radelt und kommt doch nicht vom Fleck. Allerdings war’s nasser. So nass, dass ich vollkommen aufgeweicht in der Uni ankam. (Nachdem mich der Sturm noch 2 mal in die Böschung geweht hatte.)

Während der 3-stündigen Klausur habe ich vor Eiseskälte durchgehend gezittert wie Espenlaub. Bei dem verzweifelten Unterfangen, mich mit meiner (klitschnassen) Jacke zu wärmen, sogen sich meine Arbeitsblätter und Gesetzestexte voll Wasser. Zum Schluss gab ich eine leicht gewellte Klausur ab und hoffte, dieser Horror hätte nun ein Ende. Doch Hoffnung ist eine zerbrechliche Sache. Der Versuch, mir mit guter Musik noch den Tag zu retten, brachte nur eines hervor: Die Erkenntnis, dass mein Mini-Disc-Player (Wert 400 DM) aufgrund von Feuchtigkeit seine Funktion dauerhaft eingestellt hatte. Aber immerhin regnete es nicht mehr!

Ich schwang mich auf mein Rad und trat den Heimweg an. Keine 2 Minuten darauf regnete es wieder. Immerhin hatte ich jetzt Rückenwind.

Das berauschende Gefühl der Freiheit

Ich komme gerade von meiner letzten Vorlesung in diesem Jahr. Damit sie in nachhaltiger Erinnerung bleibt, haben wir heute, zum krönenden Abschluss, eine Klausur zum neuen Mietrecht geschrieben.

Jedes Mal, wenn ich den letzten Satz in einer Klausur vollendet und die DIN A 4 Blätter mit 1/3 Rand und Deckblatt beim Aufsichtspersonal abgegeben habe, durchströmt mich ein berauschendes Gefühl der Freiheit. Plötzlich erscheint wieder alles möglich. Die Zeit der Entbehrung zur Vorbereitung auf die Klausur hat ein Ende, nun geht das Leben in vollen Zügen weiter! Um diese Euphorie verstehen zu können, muss man einen Blick in die Zeit davor werfen:

Nur noch wenige Tage bis zur Klausur, ich sollte mich vorbereiten. Meine Absichten sind gut, aber irgendwie kommt ständig was dazwischen und sei es auch nur die Serie im Fernsehen, die ich eigentlich noch nie leiden konnte. Auf einmal gewinnt jede Kleinigkeit an Bedeutung, solange sie bloß nichts mit der Materie Jura zu tun hat. In dieser Zeit bin ich ein wahrer Quell an kreativen Ideen, die natürlich alle nach einer sofortigen Umsetzung verlangen. Ich ertappe mich bei dem Gedanken, mal wieder das Klo zu putzen, weil alles glücklicher macht, als für eine Klausur zu lernen. Bevor die Stimmung in Schuldgefühle umschlägt, handle ich schließlich und beginne mit der Vorbereitung. 24 Stunden vor Klausurbeginn. Meist wird die Nacht dabei zum Tag und wenn’s gut läuft, bekomme ich noch 2 Stunden Schlaf bevor ich zur Uni muss. Kurz davor keimt freudige Erwartung in mir auf. Was wird mich für ein Sachverhalt erwarten? Welche Normen werden einschlägig sein? Wie wird sich der Fall lösen lassen?

Während des Schreibens kenne ich keine Nervosität. Lediglich eine unterschwellige Sorge, nicht in der verfügbaren Zeit fertig zu werden. Am Ende bin ich meistens von meinem Werk überzeugt und gebe die Arbeit mit einem positiven Gefühl ab. Die Erfahrung lehrte mich leider, dass dieses letztlich in keinem Zusammenhang mit der Bewertung steht. Dann verlasse ich den Tatort und schreite stolz zu meinem Fahrrad an der Laterne vor dem Hörsaal, wo es mich schon erwartet: Das berauschende Gefühl der Freiheit!