Gut, ich muss mir wohl vorwerfen lassen ein bisschen überkorrekt zu sein. Dass ich Genehmigungen für die Veröffentlichung eines fremden Werkes für mein Blog einhole, obwohl dies (derzeit) nicht öffentlich ist, löst bei manchen Urhebern Unverständnis aus. Einer schrieb wortwörtlich:
Sie schreiben einen Blog, der nicht öffentlich abrufbar ist??
Diese Reaktion hat mich gekränkt. Zwei Fragezeichen hinter der Tatsache, dass ich ein nicht öffentliches Blog schreibe?? Als ob ich nicht ganz dicht wäre. Als ob Blogs immer öffentlich sein müssten. Ich fühlte mich genötigt, mich zu erklären. Zu dem Zeitpunkt ahnte ich nicht, dass ich damit alles noch schlimmer machen würde.
Ob der Urheber meine (ausführliche) Erklärung einleuchtend fand, kann ich nicht sagen. Er zeigte sich danach allerdings gewillt, mir die bisher versagte Erlaubnis ggf. doch noch zu erteilen. Zuvor wollte er nur den Text meines Blogeintrags lesen und zum Abschluss schrieb er:
Dürfte ich dennoch einmal fragen, wer Ihnen meine E-Mail-Adresse gegeben hat?
Vielleicht habe ich mich zwischen den Zeilen verlesen, aber diese Anfrage klang, als fühle er sich von mir belästigt und sah sich durch meine Erklärungsmail nur menschlich genötigt einen Meinungswechsel in Betracht zu ziehen. Ich wollte niemanden bedrängen oder auf die Nerven gehen. Um das klarzustellen antwortete ich:
Danke für Ihr Angebot, aber ich schrieb Ihnen die letzte Mail nicht, um Sie zu überreden. Ihr Nein kann ich akzeptieren. Ich hatte nach Ihrer Replik allerdings das Bedürfnis mich zu erklären. – Ihre Mailadresse wird vom Bundesministerium der Finanzen auf Anfrage nach dem Rechteinhaber herausgegeben.
Einer potentiellen Stalking-Anzeige war ich damit entgangen und die Geschichte hätte hier höflich enden können, wenn nicht mein Gegenüber noch ein dringendes Mitteilungsbedürfnis verspürt hätte:
Entschuldigung, aber das finde ich alles ziemlich merkwürdig. Um nicht zu sagen „absurd“.
Entschuldigung angenommen. – Stillschweigend.