Mein erstes Konto habe ich bei der Bremer Sparkasse eröffnet. Über 20 Jahre bin ich dort Kundin – gewesen. Weil es für sein Guthaben auf dem Girokonto keine Zinsen gibt, suchte ich irgendwann nach Alternativen. Gefunden habe ich viele und nach und nach meinen Zahlungsverkehr über diese abgewickelt. Aus Gründen der Nostalgie fiel es mir jedoch schwer, mich von meinem brach liegenden Sparkassenkonto zu trennen. Allerdings zehrten die Kontoführungsgebühren mein darauf verbliebenes Guthaben auf, bis eine Entscheidung gefällt werden musste: Guthaben aufstocken oder Konto kündigen. Die Vernunft siegte über die Nostalgie und ich begab mich schweren Herzens in meine alte Sparkassenfiliale, um die Auflösung des Kontos in die Wege zu leiten. Der Abschied wurde mir überraschend leicht gemacht, als dafür ein (Zitat:) „Kündigungsentgelt“ in Höhe von 5 Euro verlangt wurde. Wieder zuhause, recherchierte ich zu dieser Behauptung und fand heraus, dass ein solches Kündigungsentgelt nicht rechtens ist (WM 5/2008 (192)). Am nächsten Tag stand ich wieder am Schalter, um meine 5 Euro zurückzufordern. Doch plötzlich war das „Kündigungsentgelt“ eine „anteilige Kontoführungsgebühr“. Die volle Kontoführungsgebühr liegt aber bei 4 Euro/Monat, sodass ein Anteil davon keine 5 Euro sein dürften. Daraufhin korrigierte sich die langjährige Sparkassenmitarbeiterin erneut und machte aus der „anteiligen Kontoführungsgebühr“ kurzerhand eine „volle Kontoführungsgebühr“, obgleich das Konto in diesem Monat lediglich 9 Tage bestand. Der zuviel berechnete Euro sei ein „schlichtes Versehen“ gewesen und wurde mir großzügig wieder ausgezahlt.
Ich weiß nicht, was mich mehr verärgert. Das Verhalten der Sparkasse oder mein eigene Dämlichkeit, weil ich einer solchen Bank über Jahre die Treue gehalten habe.
Auf Nimmerwiedersehen, Bremer Sparkasse!
Bild: Björn Láczay, CC BY-SA 2.0