Zutat Zucker

Mein erster Gedanke bei diesem Anblick:

Die Industrie packt wirklich ÜBERALL Zucker rein.

Ein wortwörtlicher Insiderwitz. Aber wie so häufig liegt der lustigen Überspitzung ein wahrer Kern zugrunde, denn Zucker ist der Hauptbestandteil vieler industriell gefertigter Lebensmittel. Wäre diese Bodylotion ein Lebensmittel, würde sie allerdings „Honig mit Feige“ heißen, weil die Industrie peinlich genau darauf achtet, das Wort Zucker bei Nahrungsmitteln zu vermeiden.

Honig klingt auch gleich viel wertiger, ist aber letztlich doch nur Süße. Ebenso wie alles, was in der Zutatenliste mit den folgenden Begriffen in Verbindung steht:

  • Süße
  • Sirup
  • Saft
  • Frucht
  • Malz
  • Saccharose
  • Laktose
  • Glukose
  • Fruktose
  • Dextrose
  • Dextrin
  • Insulin

Wollte ich die Süße meines Produktes gekonnter verschleiern, hieße es:

In der Zutatenliste fände sich dann Vollmilchpulver, denn was viele nicht wissen:

  • Vollmilchpulver
  • Magermilchpulver
  • Molkenerzeugnis
  • Molkenpulver
  • Süßmolkenpulver
  • Joghurtpulver

sind auch Süßungsmittel.

Eine schöne Zusammenstellung süßender Zutaten hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen zusammengestellt. Auf der Seite finden sich auch Erläuterungen zu gern eingesetzten Deklarationen, die Zuckerfreiheit oder -reduktion anpreisen, obwohl die Ware nicht frei von Zucker ist. Was mir eine neue Variante eröffnet:

Der Front einer Verpackung sollte man also grundsätzlich nie trauen. Die Wahrheit versteckt sich im Kleingedruckten. So auch bei der Bodylotion mit Braunem Zucker, denn was sucht man in den Inhaltsstoffen vergeblich?:

AQUA | GLYCERIN | ETHYLHEXYL STEARATE | BUTYROSPERMUM PARKII BUTTER | CETEARYL ALCOHOL | HYDROGENATED OLIVE OIL | BUTYLENE GLYCOL | GLYCERYL STEARATE SE | PHENOXYETHANOL | PANTHENOL | PARFUM | SODIUM HYDROXIDE | ACRYLATES/C10-30 ALKYL ACRYLATE CROSSPOLYMER | THEOBROMA CACAO SEED BUTTER | SODIUM CETEARYL SULFATE | ETHYLHEXYLGLYCERIN | FICUS CARICA FRUIT EXTRACT | LACTIC ACID | POTASSIUM SORBATE | SODIUM BENZOATE | SODIUM POLYNAPHTHALENESULFONATE |SODIUM CHLORIDE | SODIUM SULFATE | CITRONELLOL | HEXYL CINNAMAL | CI 14720 | CI 74160 (Quelle)

Ich verrate es euch: Braunen Zucker! Und nein, der „Zuckeralkohol“ Glycerin ist nicht dasselbe. Der Begriff „Ficus carica fruit extract“ deutet zumindest auf die beworbene Feige hin. Allerdings ist sie in der Lotion geringer enthalten als der Bestandteil Acrylates / C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer. Erneut ein Begriff, unter dem sich viele Verbraucher nichts vorstellen können. Von Mikroplastik dürften die meisten aber schon gehört haben. Auch von den verheerenden Auswirkungen auf Mensch und Natur.

Die Balea Bodylotion „Brauner Zucker mit Feige“ von dm enthält Mikroplastik!

Fazit: Was die Drogerie hier verkauft ist eine süß beworbene Umweltsünde. – Wer sich unbedingt mit Braunem Zucker und Feige einreiben möchte, findet die Produkte in der Lebensmittelabteilung.

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Grüner Punkt & Gelber Sack

Nachdem mir 2013 auffiel, dass die Kunststoffverpackung meines Frischkäses keinen Grünen Punkt trug, fragte ich mich:

Dürfen Verpackungen OHNE Grünen Punkt in den Gelben Sack?

In Bremen ist die Firma Nehlsen für die Abfuhr der Gelben Säcke und Tonnen verantwortlich. Auf ihrer Website (gelb-kommt-an.de) las ich in den FAQ zum Dualen System:

In den „Gelben Sack“ (…) dürfen alle Verkaufsverpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichneten sind.

Werden „Gelbe Säcke“ mit (…) nicht als Verbrauchsverpackung eingesetzten Kunststoffen befüllt (erkennbar am fehlenden Grünen Punkt) kann der „Gelbe Sack“ zur Nachsortierung vom Entsorger liegen gelassen werden.

Danach dürfen Verpackungen OHNE Grünen Punkt NICHT im Gelben Sack entsorgt werden. Angesichts der Tatsache, dass immer weniger Verpackungen den Grünen Punkt tragen und damit immer mehr Wertstoffe im Restmüll landen müssten, konnte mich diese Antwort nicht zufriedenstellen. Nach Rücksprache mit dem DSD (Duales System Deutschland) erfuhr ich, dass die 5. Novelle der Verpackungsverordnung seit 2009 keine Kennzeichnung von Verpackungen mehr vorsieht und außerdem bestimmt, dass nunmehr alle Vertreiber von Verkaufsverpackungen dem dualen System beitreten müssen. – FAZIT:

ALLE Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunst- und Verbundstoffen dürfen in den Gelben Sack.
Nicht nur die mit dem Grünen Punkt.

Dass ausgerechnet das Entsorgungsunternehmen der Gelben Säcke das genaue Gegenteil behauptet war übel. Vor allem weil die FAQ-Seite die Drohung enthielt, dass der Müll vor der Haustür liegen bleibt, wenn Verpackungen ohne Grünen Punkt im Gelben Sack landen. Das kam dem öffentlichen Aufruf gleich, Rohstoffe ohne Grünen Punkt im Restmüll zu entsorgen. Der Umwelt zuliebe sandte ich dem Unternehmen daher am 17.11.2013 eine Mail mit dem Betreff „Bitte dringend FAQ überarbeiten“. In den Wochen darauf passierte nichts. Auch nicht im darauffolgenden Jahr. Erst im Februar 2015, nahm man sich der Überarbeitung der FAQ an. Über 6 Jahre zu spät und über ein Jahr nach meiner Mail. Offenkundig sieht sich die Firma Nehlsen nicht so richtig verantwortlich für die fachgerechte Entsorgung von Verpackungsmüll, durch ordnungsgemäße Aufklärung der BürgerInnen. Anderenfalls hätte man schon früher folgenden Satz auf ihrer Website lesen können:

In den „Gelben Sack“ oder die „Gelbe Tonne“ dürfen alle gebrauchten, restentleerten Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen und nicht aus Glas oder Papier bestehen. Dabei ist es unerheblich, ob die Verpackung mit einem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet ist, oder nicht.

Korrekt.